Beachten Sie das Arbeitsschutzgesetz
Die wichtigste gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören auch die sichere Bereitstellung und Nutzung elektrischer Betriebsmittel.
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