Aus der Praxis

Energiesparen versus Arbeitsschutz – so funktioniert der Kompromiss

Auch Einrichtungen oder Praxen des Gesundheitswesens sind im Winter aufgerufen, Energie zu sparen. Eine entsprechende Verordnung wurde aufgrund der Lieferengpässe beispielsweise bei den Gasversorgern durch die Bundesregierung verabschiedet. Allein aus Kostengründen sollte auch Ihre Einrichtung oder Praxis ein Interesse an Einsparpotenzialen haben, jedoch muss dabei auch die Gesundheit Ihrer Beschäftigten geschützt werden.
Jörg Stojke

Jörg Stojke

10.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Einfach die Heizung abdrehen ist in allen Einrichtungen oder Praxen des Gesundheitswesens generell nicht möglich, da Patienten oder Bewohner nicht frieren dürfen. Da Patientinnen und Patienten während der Behandlung ihre Kleidung ablegen, muss die Raumtemperatur entsprechend angepasst werden.

Doch auch die Beschäftigten haben ein Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen, zu denen gesundheitsschützende Raumtemperaturen gehören. Gerade bei Tätigkeiten im Sitzen wie etwa bei Büro- und Dokumentationsarbeiten ist eine entsprechende Raumtemperatur notwendig. Da jeder Beschäftigte ein unterschiedliches Temperaturempfinden hat, sollten Sie die allgemeine Zimmertemperatur von 17 bis 22 °C als Richtwert nehmen.

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