1. Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) basiert auf einem verbindlichen europäischen Rechtsrahmen, der seit Februar 2024 in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie zielt auf eine nachhaltige und zirkuläre Batteriewirtschaft ab und umfasst eine umfangreiche Regulierung des gesamten Batterie-Lebenszyklus – von der Produktion über den Gebrauch bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Das Ziel besteht darin, den Ressourcenverbrauch zu senken, Umweltbelastungen zu minimieren und die Rückgabe für Endverbraucher deutlich zu erleichtern.
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