Schwerpunktthema

Entsorgt ist nicht gleich erledigt: Was das Batteriegesetz wirklich verlangt

Seit August 2025 gilt in Deutschland ein neues Batteriegesetz mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Händler und Entsorger. Die Neuregelung basiert auf der EU-Verordnung 2023/1542 und führt nicht nur zu neuen Batteriekategorien und strengeren Rücknahmequoten, sondern schreibt auch Pflichten zur CO2-Bilanzierung, zur Angabe von Rezyklatgehalt und zur transparenten Kennzeichnung vor. Außerdem müssen Gerätebatterien künftig austauschbar sein, und QR-Codes sollen Echtzeitinformationen zur Nachhaltigkeit liefern. Unternehmen, die jetzt handeln, können ihre Prozesse optimieren, ihre Pflichten sicher erfüllen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Wer zögert, riskiert Rückrufe, Bußgelder und verpasst den Anschluss an eine Zukunft, in der Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zum Standard gehören.
Georg Popa

Georg Popa

26.03.2026 · 5 Min Lesezeit

Hintergrund und rechtlicher Rahmen

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) basiert auf einem verbindlichen europäischen Rechtsrahmen, der seit Februar 2024 in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie zielt auf eine nachhaltige und zirkuläre Batteriewirtschaft ab und umfasst eine umfangreiche Regulierung des gesamten Batterie-Lebenszyklus – von der Produktion über den Gebrauch bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Das Ziel besteht darin, den Ressourcenverbrauch zu senken, Umweltbelastungen zu minimieren und die Rückgabe für Endverbraucher deutlich zu erleichtern.

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