Reinigung der Tankstelle
Der Fall: Eine Frau betrieb ein mittelständisches Unternehmen und hatte auf ihrem Betriebsgelände eine private Tankstelle gepachtet, die zur Versorgung eigener Firmenfahrzeuge genutzt werden sollte. Die Tankanlage war zuvor über einen längeren Zeitraum nicht in Betrieb gewesen. Vor der geplanten Wiederaufnahme des Betriebs beauftragte sie ein Fachunternehmen mit der Reinigung von zwei unterirdischen Kraftstofftanks. Nach Abschluss der Arbeiten kam es zu einer Explosion an einem der Tanks. Dabei wurde die Tankstellenanlage erheblich beschädigt. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Der Fall landete vor Gericht. Gestritten wurde darüber, ob die Explosion durch eine nicht ordnungsgemäße Durchführung der Reinigungsarbeiten verursacht wurde und ob die beauftragten Unternehmen ihre Schutzpflichten verletzt hatten.
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