Recht

Explosionsschutz ernst nehmen

Explosionen durch brennbare Gase und Dämpfe gehören zu den schwerwiegendsten Ereignissen im betrieblichen Arbeitsschutz. Bereits geringe Mengen freigesetzter brennbarer Stoffe können in Verbindung mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dabei kommt der Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Bedeutung zu. Das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Celle zeigt anhand eines konkreten Schadensereignisses, welche Anforderungen an den Explosionsschutz bei Arbeiten mit brennbaren Dämpfen gestellt werden und welche Verantwortung die beteiligten Unternehmen und die betrieblich Verantwortlichen tragen (OLG Celle, Urteil vom 07.02.2024, Az. 14 U 113/23).
Maria Markatou

Maria Markatou

11.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Reinigung der Tankstelle

Der Fall: Eine Frau betrieb ein mittelständisches Unternehmen und hatte auf ihrem Betriebsgelände eine private Tankstelle gepachtet, die zur Versorgung eigener Firmenfahrzeuge genutzt werden sollte. Die Tankanlage war zuvor über einen längeren Zeitraum nicht in Betrieb gewesen. Vor der geplanten Wiederaufnahme des Betriebs beauftragte sie ein Fachunternehmen mit der Reinigung von zwei unterirdischen Kraftstofftanks. Nach Abschluss der Arbeiten kam es zu einer Explosion an einem der Tanks. Dabei wurde die Tankstellenanlage erheblich beschädigt. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Der Fall landete vor Gericht. Gestritten wurde darüber, ob die Explosion durch eine nicht ordnungsgemäße Durchführung der Reinigungsarbeiten verursacht wurde und ob die beauftragten Unternehmen ihre Schutzpflichten verletzt hatten.

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