Kurzmeldungen

Fachkundige Messstellen für Gefährdungsbeur- teilungen nach der „LärmVibrationsArbSchV“

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es entscheidend, dass Sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) auf verlässliche und qualifizierte Messstellen zurückgreifen. Die DGUV stellt Ihnen hierfür eine Liste mit Messstellen und fachkundigen Personen zur Verfügung, die die Mindestanforderungen für Vibrationsmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfüllen.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

16.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Was die Messstellen auszeichnet:

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO IEC 17025: Nur akkreditierte Messstellen haben ein überprüftes Qualitätsmanagementsystem und erfüllen alle Anforderungen.

  • Mindestanforderungen: Auch nicht akkreditierte Messstellen in der Liste haben versichert, dass sie die wesentlichen Standards einhalten, wie z. B.:

  • Verwendung einer normgerechten Messausstattung gemäß DIN EN ISO 8041,

  • regelmäßige Kalibrierung der Messgeräte,

  • Teilnahme an Fortbildungen,

  • Erfahrungsaustausch,

  • festgelegte Verfahrensdokumentationen und

  • ausreichende Messpraxis.

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