Das sind die 11 unverzichtbaren Inhalte jedes korrekten Arbeitsvertrags
- Die Personalien beider Vertragsparteien: Name und Adresse des Arbeitgebers sowie Name, Geburtsdatum und Adresse des Arbeitnehmers.
- Der Ein- und ggf. der Austrittstermin: Halten Sie immer den Eintrittstermin fest. Ist der neue Vertrag befristet, müssen Sie auch das Vertragsende nennen.
- Die Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Probezeit: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beginnt normalerweise mit einer 6-monatigen Probezeit. Für die Probezeit wird laut Gesetz eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen vereinbart.
Alternativ kann zum unbefristeten Vertrag mit Probezeit auch ein „Probe-Arbeitsverhältnis“ abgeschlossen werden. Das Arbeitsverhältnis läuft zur vereinbarten Zeit ohne Kündigungsverpflichtung aus. Soll es fortgesetzt werden, müssen Sie und Ihr Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag schließen. - Der Aufgabenbereich sowie die Position des neuen Mitarbeiters: Halten Sie die Tätigkeits-, Funktions- oder Berufsbezeichnung Ihres Mitarbeiters vertraglich fest. Nehmen Sie auch gelegentlich anfallende einfachere Arbeiten in den Vertrag mit auf (z. B. Reinigung der Praxis bei kurzfristigem Ausfall der Reinigungskraft oder Ähnliches).
- Der oder die Einsatzorte des Mitarbeiters: Haben Sie im Arbeitsvertrag einen festen Standort angegeben, ist ein Einsatz an anderen Standorten (z. B. zur Vertretung im Krankheitsfall) nur auf freiwilliger Basis möglich. Anordnen können Sie ihn nicht.
- Gehalt und Zahlungszeitpunkt: Je nach Einrichtung bzw. Praxis wird nach Tarif bezahlt. Ohne Bindung an einen Tarifvertrag werden das monatliche Gehalt, Sonderzahlungen, Prämien etc. individuell im Arbeitsvertrag festgehalten. Der Zahlungszeitpunkt ist üblicherweise der 15. oder das Ende des Monats. Halten Sie den Zeitpunkt unbedingt im Vertrag fest.
- Die Arbeitszeit – einschließlich Mehrarbeitsregelung und Notfalldienst: Die Arbeitszeit einschließlich Mehrarbeit und Notfalldienst sollte im Vertrag nicht starr festgelegt werden. Stattdessen ist ein Verweis auf Dienstplan, Sprechstunden und die Erfordernisse der Praxis sinnvoll.
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