Bei Umbauten oder Umgestaltungen wird oft vergessen, die Brandschutzpläne an die neuen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Auch Änderungen in den Betriebsabläufen, die zu einer größeren Ansammlung von Gefahrstoffen führen können, müssen in den Plänen berücksichtigt und als besondere Gefahrenstellen gekennzeichnet werden. Generell gilt: Jede Änderung, die Auswirkungen auf den Brandschutz hat, sollte einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden, da sie auch Ergänzungen in den Feuerwehrplänen erforderlich machen könnte.
Solche Änderungen können sowohl den Textteil des Plans als auch die grafischen Darstellungen betreffen. Zudem werden im Feuerwehrplan Ansprechpersonen benannt, die im Brandfall erreichbar sein müssen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass die aufgeführten Personen nicht mehr im Unternehmen tätig sind oder dass die hinterlegten Telefonnummern nicht mehr gültig sind.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Sicherheit im Betrieb‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
- Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
- Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
- Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.
