Wichtig bei den Fortbildungen ist, dass eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird oder zumindest das Zeitfenster und der Inhalt der Maßnahme entsprechend dokumentiert werden. Dabei muss es nicht zwangsläufig ein zertifizierter Lehrgang eines beim VdS oder DGUV gelisteten Anbieters sein. Entscheidend sind stets der Nachweis des Themas (in Verbindung mit der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter) und die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme. Denken Sie also daran, denn fehlende Nachweise können im Ernstfall die Anerkennung der Fortbildung gefährden. Beim Besuch von Kongressen oder Fachtagungen kann daher auch die Eintrittskarte, ggf. zusammen mit dem Programm oder einer Teilnahmebestätigung, ein wichtiges Dokument sein.
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