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Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, werden ab 1. Juni 2025 besser geschützt

Schätzungen des Bundesverbands der Frauenärzte zufolge muss jede dritte Frau in ihrem Leben eine Fehlgeburt verkraften. Eine neue Gesetzesregelung sieht vor, dass Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, ein Recht auf gestaffelten Mutterschutz haben. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich zu erholen und eventuelle gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Lesen Sie hier, was Sie als Verantwortlicher für Gesundheitsschutz dazu wissen müssen.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

28.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Bisher galt der Mutterschutz bei einer Fehlgeburt erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Baby mehr als 500 Gramm gewogen hat. Frauen, die ihr Baby vorher verloren haben, mussten sich ein ärztliches Attest geben lassen, wenn sie nach der Fehlgeburt der Arbeit fernbleiben wollten. Betroffene Frauen sollen durch die Neuregelung zukünftig nicht mehr auf eine Krankschreibung eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein. Am 14.2.2025 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gebilligt.

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