Bisher galt der Mutterschutz bei einer Fehlgeburt erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Baby mehr als 500 Gramm gewogen hat. Frauen, die ihr Baby vorher verloren haben, mussten sich ein ärztliches Attest geben lassen, wenn sie nach der Fehlgeburt der Arbeit fernbleiben wollten. Betroffene Frauen sollen durch die Neuregelung zukünftig nicht mehr auf eine Krankschreibung eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein. Am 14.2.2025 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gebilligt.
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