Kurzmeldungen / Trends

Führen Sie 2026 doch einen ASA ein – und sorgen Sie für dessen erfolgreiches Wirken

Haben Sie einen Arbeitsschutzausschuss (ASA)? In Deutschland ist er obligatorisch – für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Der ASA tagt regelmässig alle 3 Monate. Da ist gesetzlich geregelt. Eine Idee auch für die Schweiz?
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

12.01.2026 · 1 Min Lesezeit

In Deutschland besteht der ASA gemäss Arbeitssicherheitsgesetz (§ 11 ASiG) aus dem Arbeitgeber oder seinem Beauftragten, 2 Betriebsratsmitgliedern (falls vorhanden), den Betriebsärzten bzw. -ärztinnen, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem bzw. den Sicherheitsbeauftragten. Aufgabe des ASA ist, die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten, aktuelle Arbeitsschutzfragen zu besprechen und zu bewerten sowie allfällig Verbesserungsmassnahmen einzuleiten. Welche das sind, hängt von Ihren konkreten betrieblichen Gegebenheiten ab.

5 bewährte Regeln für erfolgreiche ASA-Arbeit

Um aus den ASA-Sitzungen die besten Ergebnisse für Ihr Unternehmen herauszuholen, sollten Sie diese Regeln beachten.

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