Arbeitsschutz

GBU Psyche: So setzen Sie die rechtlichen Vorgaben ohne Überforderung um

Haben Sie das Gefühl, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Betrieb noch nicht umfassend ausgearbeitet zu haben? Bereitet Ihnen das Thema Kopfzerbrechen? Damit sind Sie nicht allein. Wir zeigen Ihnen kompakt, worauf es wirklich ankommt – praxisnah, rechtssicher und speziell für Pflege und Klinik.

Annabell Gottschalk

10.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU Psyche) ist seit 2013 klar im Arbeitsschutzgesetz verankert und wird durch Aufsichtsbehörden kontrolliert.

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