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Geänderte TRBS 1201: Neue Klarheit bei Mängeln und Prüfplaketten

Am 5.11.2025 wurde die Technische Regel TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ im GMBl 2025 S. 702 geändert. Die Neufassung enthält wesentliche Präzisierungen, die auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit wichtig sind, insbesondere zur Bewertung von Mängeln und zur Aussagekraft von ­Prüfplaketten.
Werner Böcker

Werner Böcker

23.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Die TRBS 1201 beschreibt, wie Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen durchzuführen und zu dokumentieren sind. Sie ist für jede Sifa ein zentraler Bezugspunkt, wenn es um Prüffristen, Prüfumfang und Qualifikation der prüfenden Personen geht. Mit der aktuellen Änderung vom 5.11.2025 wurde die Richtlinie an mehreren Stellen ergänzt und geschärft. Besonders relevant ist der neu eingefügte Punkt 4.5, der detailliert beschreibt, wie festgestellte Mängel zu bewerten sind. Hier gibt es Konkretisierungen:

Wenn ein Arbeitsmittel zwar aktuell sicher ist, aber voraussichtlich nicht bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher bleibt, muss der Arbeitgeber Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist umsetzen, etwa durch Mängelbeseitigung, Verkürzung der Prüffrist oder Reduzierung der Einsatzgrenzen.

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