Die TRBS 1201 beschreibt, wie Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen durchzuführen und zu dokumentieren sind. Sie ist für jede Sifa ein zentraler Bezugspunkt, wenn es um Prüffristen, Prüfumfang und Qualifikation der prüfenden Personen geht. Mit der aktuellen Änderung vom 5.11.2025 wurde die Richtlinie an mehreren Stellen ergänzt und geschärft. Besonders relevant ist der neu eingefügte Punkt 4.5, der detailliert beschreibt, wie festgestellte Mängel zu bewerten sind. Hier gibt es Konkretisierungen:
Wenn ein Arbeitsmittel zwar aktuell sicher ist, aber voraussichtlich nicht bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher bleibt, muss der Arbeitgeber Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist umsetzen, etwa durch Mängelbeseitigung, Verkürzung der Prüffrist oder Reduzierung der Einsatzgrenzen.
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