Leserfragen

Gefährdungsbeurteilung bei längeren Geschäftsreisen?

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Jürgen Loga

Jürgen Loga

01.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Julian W., Dresden: „Unsere Monteure sind oft mehrere Wochen im Ausland unterwegs – teilweise sehr lange im Flieger oder im Zug sitzend. Jetzt haben sie sich bei mir als Sifa beschwert, dass dies für sie sehr belastend ist. Muss ich die Geschäftsreise auch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen oder ist das ein Arbeitsweg, der außerhalb der eigentlichen Tätigkeit liegt?“

Jürgen Loga: Die lange Geschäftsreise ist Teil des Arbeitsverhältnisses und vom Arbeitgeber angeordnet, sodass Sie diese auch in der psychischen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen. Sie geben als Tätigkeit/Arbeitssituation dazu z. B. „mehrtägige Geschäftsreisen mit Übernachtung (Inland/Ausland)“ an. Dabei werden die Gefährdungsfaktoren erfasst, insbesondere Arbeitszeit, Arbeitsort und Unterkunft, Verkehrsmittel, psychische Belastung (Dauerabwesenheit von Familie, Zeitdruck, Jetlag etc.), Ergonomie (langes Sitzen, mobile Arbeit im Zug/Hotel) und Sicherheitslage im Zielland (bei Auslandsreisen).

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