Brandschutz

Gefährlicher Durchbruch: Lüftungsrohr trifft Brandschutzwand

Auf den ersten Blick wirkt die Situation auf dem Bild unproblematisch: Durch einen Raum wird ein flexibles Lüftungsrohr hindurchgeführt, um den vorgelagerten Raum zu entlüften. Allerdings sind wir hier in einem Batterieraum, dessen Wände rundum feuerbeständig (F90) ausgeführt sein müssen. Für einen Brandschützer ist das natürlich ein Anlass, die Situation kritisch zu hinterfragen.
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

26.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Führen Lüftungsrohre durch Brandwände, ist der Einsatz von Brandschutzklappen zwingend erforderlich. Bei Wänden mit brandschutztechnischen Anforderungen wie hier müssten also an den Wanddurchbrüchen Brandschutzklappen eingebaut werden, die im Brandfall den Durchbruch von Rauch und Feuer verhindern. Kommt es im Batterieraum zum Ausgasen eines Batterieblocks oder sogar zu einem Brandausbruch, könnte das vorhandene Lüftungsrohr schnell zur Schwachstelle werden und die Brandübertragung in den Vorraum begünstigen.

Die gesamte „Lüftungsanlage“ muss den Vorgaben der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) bzw. den länderspezifischen Ausführungen entsprechen. Dabei ist sicherzustellen, dass Rohrleitungen und Brandschutzklappen mit dem korrekten Montagematerial installiert und die Abschottungen mit zugelassener Abschottmasse fachgerecht ausgeführt werden, um eine Rauchdurchdringung zu verhindern.

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