Für Sie als Gefahrstoffbeauftragten stehen insbesondere die Gefährdungsbereiche A (Gefährdungen durch Stoffe) und B (Gefährdungen durch Brände und Explosionen) im Fokus. Die thematische Struktur des Merkblattes A 026 orientiert sich am Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“, wodurch eine direkte Verknüpfung zur Gefährdungsbeurteilung entsteht – ein klarer Vorteil für Ihre Planung, Dokumentation und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Damit Unterweisungen in Ihrem Unternehmen zielgruppengerecht vermittelt werden können, müssen Inhalte eindeutig den jeweiligen Verantwortungsebenen zugeordnet werden. Für die betriebliche Praxis empfehle ich Ihnen folgende Einteilung:
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