Gefahrgut per Post – DHL überarbeitet Regelungen

Wussten Sie, dass man unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Stoffe und Gegenstände mit der Deutschen Post versenden kann? Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese Sendungen unter strengen Auflagen organisiert werden und einige Stoffe grundsätzlich von der Beförderung durch einen Post-Dienstleister wie DHL ausgeschlossen sind (siehe Info-Kasten). Gleichzeitig bedeutet dies aber ebenso, dass der nationale Paketdienst die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen von ADR, GGVSEB & Co. einhalten muss. Die „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“, die die Deutsche Post für nationale DHL-Pakete und briefähnliche Sendungen herausbringt, müssen demgemäß in regelmäßigen Abständen und wenigstens im Zwei-Jahres- Rhythmus aktualisiert werden.
Gefahrstoffe sicher transportieren

Redaktion SafetyXperts

25.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Dies ist nun geschehen.

Zur Erinnerung: In das Gefahrstoffverzeichnis des aktualisierten ADR in der Fassung vom 01.01.2025 sind insgesamt elf neue UN-Nummern aufgenommen worden. Die überarbeiteten „Regelungen“ der Deutschen Post tragen diesem Umstand nun Rechnung, indem sie insbesondere die UN 3551 bis 3558 integrieren. Die neuen DHL-Richtlinien lauten beispielsweise folgendermaßen:

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