Was Sie über die Tunnelregelungen in Deutschland wissen müssen
Im ADR wurden 2007 erstmals einheitliche Vorschriften eingeführt, die die Nutzung von Straßentunneln durch kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger regeln. Deutsche Tunnel werden seitdem mit den Buchstaben B bis E gekennzeichnet. Diese Buchstaben erscheinen auf einer zusätzlichen Tafel zum Verkehrszeichen 261 StVO, dem Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Schauen wir uns zunächst an einem Beispiel an, wie die Tunnelregelungen grundsätzlich funktionieren. (Quelle:
www.bmv.de 2025)
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