Logistik & Transport

Gefahrguttransport durch deutsche und österreichische Tunnel

Stellen Sie sich den folgenden Fall vor: Ein Spediteur möchte einen grenzüberschreitenden Straßentransport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge von Deutschland nach Österreich organisieren. Als Experte für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sollen Sie den Spediteur beratend unterstützen. Die zentralen Punkte der Beratung betreffen vor allem die Durchführung der Beförderung, insbesondere die Tunnelregelung. Für diesen Fall habe ich Ihnen eine Zusammenfassung bereitgestellt, die die wesentlichen Regelungen für den kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport durch deutsche und österreichische Straßentunnel miteinander vergleicht.

Redaktion SafetyXperts

25.09.2025 · 3 Min Lesezeit

Was Sie über die Tunnelregelungen in Deutschland wissen müssen

Im ADR wurden 2007 erstmals einheitliche Vorschriften eingeführt, die die Nutzung von Straßentunneln durch kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger regeln. Deutsche Tunnel werden seitdem mit den Buchstaben B bis E gekennzeichnet. Diese Buchstaben erscheinen auf einer zusätzlichen Tafel zum Verkehrszeichen 261 StVO, dem Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Schauen wir uns zunächst an einem Beispiel an, wie die Tunnelregelungen grundsätzlich funktionieren. (Quelle:
www.bmv.de 2025)

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