Die überarbeitete DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ist seit dem 01.04.2025 schrittweise in Kraft getreten. Ein zentrales Ziel der Neufassung war es, dem zunehmenden Mangel an Betriebsärzten (im Folgenden wird ausschließlich die männliche Form verwendet) entgegenzuwirken. Gleichzeitig konkretisiert sie die Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und soll die betriebliche Betreuung verständlicher, flexibler und wirksamer gestalten.
2 Säulen der Regelbetreuung: Grundlegend und betriebsspezifisch
Eine Neuerung der überarbeiteten DGUV-Vorschrift 2 betrifft die klarere Trennung zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung im Rahmen der Regelbetreuung für mittlere und große Unternehmen (vgl. Anlage 2 der DGUV- Vorschrift 2). Beide Komponenten bilden zusammen die Gesamtbetreuung, werden jedoch nun deutlicher voneinander abgegrenzt. Die Grundbetreuung umfasst Aufgaben, die unabhängig von Branche oder Betriebsart regelmäßig anfallen. Ihr Umfang richtet sich nach der Betreuungsgruppe und der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.
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