Arbeitsschutz

Gefahrstoffe im Klinikbetrieb rechtssicher unterweisen – so gelingt Ihnen die Umsetzung

„Schon wieder eine Unterweisung?“ – Diesen Stoßseufzer kennen Sie vermutlich aus dem Stationsalltag. Dabei steckt hinter der Pflicht mehr als reine Bürokratie: Gefahrstoffunterweisungen sind gesetzlich verpflichtend und dienen dem Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken. Mit einer klaren Struktur und praktischen Übungen erfüllen Sie die rechtlichen Vorgaben, ohne den Klinikalltag unnötig zu belasten.

Annabell Gottschalk

07.08.2026 · 4 Min Lesezeit

Rechtsgrundlage: Wann Sie unterweisen müssen

Beschäftigte mit Gefahrstoffkontakt unterweisen Sie mindestens einmal jährlich. Die Grundlage hierfür ist § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 555 (Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten) sowie branchenspezifisch mit der TRGS 525 (Gefahrstoffe in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung). Zusätzlich sind Unterweisungen anlassbezogen erforderlich bei:

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