Rechtsgrundlage: Wann Sie unterweisen müssen
Beschäftigte mit Gefahrstoffkontakt unterweisen Sie mindestens einmal jährlich. Die Grundlage hierfür ist § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 555 (Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten) sowie branchenspezifisch mit der TRGS 525 (Gefahrstoffe in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung). Zusätzlich sind Unterweisungen anlassbezogen erforderlich bei:
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitsschutz und Hygiene im Gesundheitswesen‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Immer informiert: Aktuelle Vorschriften und Hygiene-Richtlinien speziell für das Gesundheitswesen – leicht verständlich und direkt umsetzbar.
- Praktische Lösungen: Handlungsempfehlungen und Strategien, um Arbeitsunfälle und Hygieneprobleme effektiv zu vermeiden.
- Sofort einsatzbereit: Checklisten, Vorlagen und Schulungsmaterial, die Ihre Hygienestandards auf ein neues Niveau heben.
- Fachwissen aus der Praxis: Experten-Tipps und Best Practices aus führenden Einrichtungen – so setzen Sie Arbeitsschutz und Hygiene perfekt um.
