Die sichere Entsorgung von Gefahrstoffen ist mehr als nur eine Pflicht: Sie schützt Menschen und Umwelt und stärkt nachhaltige Prozesse. Recycling, digitale Nachweise und klare Verantwortlichkeiten rücken in den Fokus. Wer Abfälle richtig erfasst, trennt und verwertet, schafft Sicherheit und gewinnt wertvolle Ressourcen.
1. Neues Abfallverzeichnis vom November 2025 – mehr Klarheit, mehr Verantwortung
Die Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom November 2025 bringt potenzielle Änderungen für die Abfallwirtschaft in Deutschland mit sich. Insbesondere für Betriebe, die Gefahrstoffabfälle entsorgen, gibt es spürbare Änderungen. Mehrere Abfallarten werden neu bewertet oder präzisiert, vor allem im Bereich Lösungsmittel, Farben und Laborabfälle. Neu ist außerdem die verpflichtende Kennzeichnung gefährlicher Abfälle mit eindeutiger Stoffzuordnung gemäß der CLP-Verordnung. Dadurch wird die Schnittstelle zwischen Chemikalienrecht und Abfallrecht gestärkt.
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