Kurzmeldungen

Gefahrstoffrecht: EU erweitert Liste der KMR-Stoffe

Die Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Stoffe) wurde erweitert. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 bringt neue Einstufungen und Änderungen, die für Gefahrstoffbeauftragte ab dem 10.09.2025 verbindlich werden.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

25.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197 zahlreiche Änderungen an der Einstufung von KMR-Stoffen (krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch) vorgenommen. Diese betreffen die harmonisierten Einstufungen gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, insbesondere Anhang VI, Tabelle 3. Ergänzend wurden Einträge aus den TRGS 905 („Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“) und TRGS 906 („Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Absatz 3 Nummer 4 GefStoffV“) berücksichtigt.

In der überarbeiteten KMR-Liste finden sich sowohl die neu eingestuften als auch die geänderten Stoffe. Diese sind im Folgenden aufgeführt.

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