Leserfragen

„Gibt es eine Lohnfortzahlung auch bei selbstverschuldeten Unfällen?“

Frage: „Als Sicherheitsfachkraft muss ich immer wieder beobachten, dass manche Mitarbeiter – meist aus Bequemlichkeit – ohne die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen arbeiten. Neulich sagte mir ein Kollege sogar: ‚Was passiert denn schon, […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

17.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Als Sicherheitsfachkraft muss ich immer wieder beobachten, dass manche Mitarbeiter – meist aus Bequemlichkeit – ohne die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen arbeiten. Neulich sagte mir ein Kollege sogar: ‚Was passiert denn schon, wenn ich mir mal blaue Flecken hole? Dann bleibe ich ein paar Tage zu Hause und der Chef muss mir mein Geld weiterzahlen.‘ Stimmt das? Hat ein Beschäftigter, der durch weisungswidriges Nichtbenutzen z. B. seines Schutzhelms eine Verletzung erst ermöglicht hat, wirklich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?“

Antwort: Nein, in der Regel nicht. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die bestehenden betrieblichen Arbeitssicherheitsvorschriften verstößt und damit seine Gesundheit bewusst aufs Spiel setzt, kann seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach einem Arbeitsunfall verlieren. Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz. Beispiel: Ein Beschäftigter verzichtet beim Schleifen auf die vorgeschriebene Schutzbrille und bekommt darum einen Splitter ins Auge.

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