Frage: „In unserem Betrieb klagen die Kollegen des Öfteren darüber, dass die Raumtemperatur in den Duschräumen zu kalt sei. Der Arbeitgeber ist jedoch anderer Ansicht und sieht keinen Verbesserungsbedarf. Gibt es genaue Vorschriften darüber, welche Mindesttemperaturen für Duschräume einzuhalten sind?“
Antwort: Ja, die gibt es. Geregelt ist das in Anhang Nr. 3.5 der Arbeitsstättenverordnung. Danach muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, eine „gesundheitlich zuträgliche“ Raumtemperatur bestehen. Konkretisiert wird diese Anforderung in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Dort ist unter Punkt 4.2 Abs. 6 „Lufttemperaturen in Räumen“ festgelegt, dass in Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24 °C betragen soll.
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