Leserfrage

„Gibt es Vorschriften zu den Aufbewahrungsfristen für Unterweisungsnachweise?“

Frage: „Wie lange müssen wir die Nachweise über Sicherheits- und Arbeitsschutzunterweisungen aufbewahren? Gibt es dazu genaue Vorschriften?“ Antwort: Der Gesetzgeber hat Ihre Frage in der Tat etwas stiefmütterlich behandelt. Denn […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Wie lange müssen wir die Nachweise über Sicherheits- und Arbeitsschutzunterweisungen aufbewahren? Gibt es dazu genaue Vorschriften?“

Antwort: Der Gesetzgeber hat Ihre Frage in der Tat etwas stiefmütterlich behandelt. Denn zwar sind Sicherheits- und Arbeitsschutzunterweisungen nach zahlreichen gesetzlichen Vorschriften Pflicht. Manchmal ist darüber hinaus sogar gefordert, dass deren Durchführung von den Unterwiesenen per Unterschrift bestätigt werden muss (z. B. nach § 14 Abs. 3 Biostoffverordnung). Aufbewahrungsfristen für Unterweisungsnachweise sind aber nur in Ausnahmefällen festgelegt, etwa in § 63 Strahlenschutzverordnung (5 Jahre bzw. 1 Jahr). Die DGUV-Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“ empfiehlt, Unterweisungsnachweise 2 Jahre aufzubewahren.

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