Frage: „Immer wieder hört man von Warnungen, nach denen von Smartphones, drahtlosen Festnetztelefonen und WLAN-Routern gesundheitsgefährdende elektromagnetische Strahlung ausgeht. Auch in unserem Betrieb ist jede Menge solcher Geräte im Einsatz. Gibt es eigentlich berufsgenossenschaftliche oder staatliche Vorschriften gegen Elektrosmog?“
Antwort: Ja, die gibt es. Aus dem Bereich des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks ist hier die DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ zu nennen. Im Bereich der gesetzlichen Vorschriften regelt die „Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV“, welche elektromagnetische Strahlung am Arbeitsplatz zulässig ist.
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