Frage: „Welche Sicherheitsanforderungen gelten für Medizinprodukte? Sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?“
Antwort: Wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Medizinprodukte zur Benutzung bei der Arbeit zur Verfügung stellt (also z. B. das Krankenhaus dem medizinischen Personal), gelten sie als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Folglich sind alle Bestimmungen dieser Verordnung (soweit zutreffend) auf sie anwendbar.
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