Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sie u. a., Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten vorzubereiten. Auch die Technische Regel für Arbeitsstätten, die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ verlangt regelmäßige Räumungsübungen gemäß dem Flucht- und Rettungsplan. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie diese Übungen planen und worauf es ankommt, wenn die Übung läuft.
Die wichtigsten Ziele
Es geht vor allem darum, das richtige Verhalten im Ernstfall zu trainieren, Panik zu vermeiden und ein sicheres Verlassen der gefährdeten Bereiche zu ermöglichen. Durch Räumungsübungen können Sie feststellen, wie gut oder schlecht Ihre Einrichtung dabei abschneidet. So bekommen Sie aufschlussreiche Erkenntnisse zu diesen lebenswichtigen Fragen:
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