Leserfragen

„Haben Alleinerziehende Sonderrechte bei der Verteilung der Arbeitszeiten?“

Leserfragen
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Eine Kollegin ist seit kurzem alleinerziehend. Bei einem Sicherheitsrundgang erzählte sie mir, dass sie sehr verzweifelt sei, weil sie für ihre Samstagsschichten nur schwer eine Kinderbetreuung findet. Wegen der Schichteinteilung habe es heftige Streitereien unter den Kollegen gegeben. Ich möchte ihr helfen. Müssen Arbeitgeber bei der Schichtverteilung nicht die besondere Situation von Alleinerziehenden berücksichtigen?“

Antwort: Bei der Festlegung der Arbeitszeiten von Beschäftigten mit Kindern muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit Rücksicht auf die Kinderbetreuung nehmen. Alleinerziehende haben dabei aber keinen Sonderstatus. Der Arbeitgeber muss nur die ohne weiteres nachvollziehbaren persönlichen Umstände der Beschäftigten bei der Arbeitsorganisation berücksichtigen, nicht jedoch die familiären Verhältnisse im Einzelfall näher ausloten. Er ist z. B. nicht verpflichtet zu prüfen, ob es zumutbare andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung durch Verwandte oder Tagesmütter gibt.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Updates zu rechtlichen Änderungen, Verordnungen und Normen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
  • Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
  • Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.