Haarstylisten, Bäcker und Bäckerinnen, Köche und Köchinnen etc. – besonders in diesen Gruppen von Arbeitnehmenden entwickeln sich im Laufe eines Berufslebens oft Allergien und/oder Handekzeme. Häufig führt dies zur Berufsunfähigkeit. Kann gegen die Handleiden aber noch ein Handschutz eingesetzt werden, steht dies der Annahme einer Berufsunfähigkeit entgegen (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2016, Az. 5 U 286/11). (MM)
Der allergische Koch
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