Leserfragen

„Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung?“

Leserfrage: „Ein Mitarbeiter hat uns darum gebeten, die vollständige Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz einsehen zu dürfen. Er begründet dies damit, dass er sich ein genaueres Bild über die von uns […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

21.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Leserfrage: „Ein Mitarbeiter hat uns darum gebeten, die vollständige Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz einsehen zu dürfen. Er begründet dies damit, dass er sich ein genaueres Bild über die von uns ermittelten Gefährdungen und die dokumentierten Maßnahmen machen möchte. Wir informieren unsere Beschäftigten bereits regelmäßig im Rahmen der Unterweisung über relevante Gefährdungen und Schutzmaßnahmen: Jedoch sind wir uns unsicher, ob darüber hinaus ein Anspruch auf Einsicht in die eigentliche Dokumentation besteht. Müssen Arbeitgeber Beschäftigten Einblick in die Gefährdungsbeurteilung gewähren?“

SafetyXperts-Antwort: Zu Ihrer Frage, ob ein Arbeitnehmer ein Einsichtsrecht in die Gefährdungsbeurteilung hat, möchte ich Ihnen – nach Rücksprache mit Juristen – Folgendes mitteilen: Ein Arbeitnehmer muss von seinem Arbeitgeber angemessen, verständlich und vollständig über die Gefährdungsbeurteilung an seinem Arbeitsplatz, die dort vorherrschenden Gefahren sowie über getroffene oder noch zu treffende Schutzmaßnahmen unterrichtet bzw. unterwiesen werden (siehe z. B. § 12 ArbSchG, § 4 Abs. 1 DGUV-Vorschrift 1). Diese Unterweisung erfolgt mündlich.

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