Rechtliches

Hautschutz im Betrieb: Handekzem kann Berufskrankheit sein

Die Haut ist unser größtes Organ, das wirklich Höchstleistung erbringen muss: Es muss Wettereinwirkungen aushalten, es ist in der Arbeit oft scharfen oder reizenden Mitteln ausgesetzt und es hat zusätzlich noch Reize zu verarbeiten, die es im privaten Bereich ausgesetzt ist. Wenn der Beruf die Haut besonders beansprucht, kann sich im Einzelfall eine Berufskrankheit entwickeln.
Maria Markatou

Maria Markatou

27.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Umgang mit Reinigungsmitteln führt zu Hautschäden

Der Fall: Ein Mann war langjährig als Lebensmittel‑ und Imbissbetreiber tätig. Er litt an einem dyshidrotischen Handekzem, das durch wiederholte berufliche Exposition gegenüber Reinigungsmitteln, Fetten und Ölen verursacht und verschlimmert wurde.

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