Unabhängig von der Branche, den Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten ist jedes Unternehmen verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Der rechtliche Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Maßnahmen zum Arbeitsschutz gehören mindestens seit 1996 schon zum Alltag von Unternehmen. Gefährdungsbeurteilungen sind hierbei die zentrale Basis dieser Arbeitsschutzaktivitäten. Erfassen, bewerten und dokumentieren Sie systematisch sicherheits- und gesundheitsbelastende Gefährdungen, zum einen um Ihre Mitarbeiter direkt zu schützen und zum anderen, um proaktiv auf eine qualitativ hochwertige Produktion einzuwirken.
Im Allgemeinen besteht die Gefährdungsbeurteilung aus sieben Schritten, die sich in der Praxis bewährt haben, nämlich:
- Schritt 1: Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- Schritt 2: Ermitteln der Gefährdungen
- Schritt 3: Beurteilen der Gefährdungen
- Schritt 4: Ableitung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Schritt 5: Durchführung der Maßnahmen
- Schritt 6: Dokumentation der Ergebnisse und Wirksamkeitskontrolle
- Schritt 7: Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
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