Frage: „Speziell im Herbst sind die Front- und Heckscheiben von Personenwägen morgens oft beschlagen, von Laub bedeckt oder verschmutzt. Was passiert, wenn ich beim Reinigen der Scheiben ausrutsche, stürze und verunfalle? Ist das ein Berufs- oder ein Nichtberufsunfall?“
Dr. Mikko Börkircher: Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist hier ganz klar in ihren Aussagen und bezieht sich auf das Unfallversicherungsgesetz (UVG):
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