Leserfragen

„Herbst, nasse Scheiben, Wegeunfall – wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?“

Frage: „Gerade im Herbst sind Autoscheiben morgens oft beschlagen oder verschmutzt. Ich habe gehört, dass ein Bäcker auf dem Weg zur Arbeit gestürzt ist, als er seine Windschutzscheibe reinigen wollte. […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

11.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Gerade im Herbst sind Autoscheiben morgens oft beschlagen oder verschmutzt. Ich habe gehört, dass ein Bäcker auf dem Weg zur Arbeit gestürzt ist, als er seine Windschutzscheibe reinigen wollte. Ist das wirklich ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung? Zählt das Scheibenputzen überhaupt noch zum versicherten Arbeitsweg?“

Antwort: Ja, in diesem Fall greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Das Sozialgericht Hamburg entschied am 20.06.2025 (Az.: S 40 U 140/23 D), dass das Reinigen der Autoscheiben vor Fahrtantritt eine versicherte Vorbereitungshandlung im Rahmen des Arbeitsweges darstellt.

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