Hygienemaßnahmen sind gesetzliche Pflicht
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Dazu gehören auch geeignete Hygienemaßnahmen. Welche Maßnahmen notwendig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
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