Rechtliches

Hygiene im Betrieb – machen Sie hier keine Kompromisse

Saubere Arbeitsplätze sind weit mehr als eine Frage der Ordnung. Hygiene ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und schützt Beschäftigte vor Infektionen, Schadstoffen und gesundheitlichen Belastungen. Während das Thema in der Corona-Pandemie stark im Fokus stand, bleibt es auch heute eine Daueraufgabe für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte verdeutlichen, dass Schutzmaßnahmen zwar erforderlich sind, jedoch stets auf einer fundierten Gefährdungsbeurteilung beruhen und verhältnismäßig ausgestaltet werden müssen.
Maria Markatou

Maria Markatou

04.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Hygienemaßnahmen sind gesetzliche Pflicht

Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Dazu gehören auch geeignete Hygienemaßnahmen. Welche Maßnahmen notwendig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

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