Der negative Einfluss von Suchtmitteln auf die Arbeitstätigkeit ist ein altbekanntes Problem und nicht erst seit der Legalisierung von Cannabis ein Thema. Laut Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften spielen Suchtmittel, zu denen auch Alkohol zu zählen ist, bei bis zu 30 % der Arbeitsunfälle eine Rolle. Menschen mit Suchtproblemen sind ca. dreimal häufiger in Unfälle verwickelt als gesunde. Darüber hinaus hat der Missbrauch von Suchtmitteln auch einen negativen Einfluss auf die Arbeitsleistung: Fehlzeiten häufen sich, es kommt zu einem veränderten Risikoverhalten und Verhaltensauffälligkeiten.
Führungskräfte haben eine Fürsorgepflicht – für die Betroffenen und das Team
Sobald bei Beschäftigten eine Verhaltensänderung auffällt, die mit Alkohol, Cannabis oder anderen Suchtmitteln in Verbindung stehen könnte, muss die zuständige Führungskraft die betreffende Person ansprechen. Es ist wichtig, den Betroffenen rückzumelden, dass die suchtmittelbedingte Verhaltensänderung oder z. B. der Alkoholgeruch auffällt. Im Gespräch sollte die Führungskraft auch auf Unterstützungsangebote hinweisen, z. B. durch einen (Betriebs-) Arzt, Beratungsstellen etc. Ob die betroffenen Beschäftigten die Angebote in Anspruch nehmen oder andere Möglichkeiten nutzen, liegt in ihrer Eigenverantwortung.
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