Leserfrage

„In welchem Zeitraum muss ein Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsarbeit gewährt werden?“

Frage: „Unsere Mitarbeiter müssen hin und wieder an Sonn- bzw. Feiertagen arbeiten. Gibt es vorgeschriebene Fristen für den zeitlichen Ausgleich?“
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

28.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Es handelt sich hier um einen sogenannten Ersatzruhetag. Bei den Ersatzruhetagen müssen Sie zwischen Sonntagsarbeit und Arbeit an Feiertagen unterscheiden. Das Arbeitszeitgesetz schreibt Folgendes vor (§ 11 Abs. 3 ArbZG):

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