Nach der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ müssen die Markierungen auf dem Boden farbig, deutlich erkennbar und dauerhaft sein. Das geht am besten mit durchgezogenen gelben Linien von ca. 10–15 cm Breite. Je nach Untergrund haben sich dabei 3 Varianten bewährt:
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