Kurzmeldungen / Trends

Innerbetriebliche Verkehrswege: Richtig markieren ohne Mühe

Innerbetriebliche Verkehrswege in Lagerhallen, auf dem Betriebshof usw. müssen deutlich gekennzeichnet sein, damit es nicht zu gefährlichen Kollisionen etwa zwischen Gabelstaplern und Fußgängern kommt. Verzichten dürfen Sie darauf nur, wenn Sie bauliche Verkehrswegebegrenzungen haben wie z. B. Geländer oder Abschrankungen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

23.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Nach der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ müssen die Markierungen auf dem Boden farbig, deutlich erkennbar und dauerhaft sein. Das geht am besten mit durchgezogenen gelben Linien von ca. 10–15 cm Breite. Je nach Untergrund haben sich dabei 3 Varianten bewährt:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Updates zu rechtlichen Änderungen, Verordnungen und Normen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
  • Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
  • Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.