Arbeitnehmer stürzt beim Fremdunternehmer ab
Der Fall: Ein Arbeitgebender hatte mit einer Fremdfirma einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Zur turnusmäßigen Wartung und Instandhaltung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage) entsandte der Arbeitgebende einige seiner Mitarbeitenden zur Fremdfirma. Ein Mitarbeiter des Arbeitgebenden, der zum ersten Mal bei der Wartung und Instandhaltung der RWA-Anlage dabei war, stürzte 9 m vom Dach der nicht durchtrittsicheren Lagerhalle und verletzte sich schwer. Er verlangte von der Fremdfirma ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 €.
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