Leserfragen

„Ist die ‚alte‘ Führerausweisnummer auf der Fahrerkarte zulässig?“

Frage: „Einem Camion-Chauffeur in unserem Unternehmen wurde sein Portemonnaie mit dem Führerausweis gestohlen. Deshalb hat er sich einen neuen Führerausweis im Kartenformat ausstellen lassen. Nun stimmt die auf seiner Fahrerkarte […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

20.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Einem Camion-Chauffeur in unserem Unternehmen wurde sein Portemonnaie mit dem Führerausweis gestohlen. Deshalb hat er sich einen neuen Führerausweis im Kartenformat ausstellen lassen. Nun stimmt die auf seiner Fahrerkarte eingetragene alte Führerausweisnummer nicht mehr mit der neuen überein. Schafft das Probleme?“

Rafael de la Roza: Die Rechtslage ist klar: Nach Anhang 1B (Verordnung (EWG) Nr. 3821/85) und Anhang 1C (Durchführungsverordnung (EU) 2016/799) muss die zum Ausstellungszeitpunkt der Fahrerkarte gültige Führerausweisnummer auf der Fahrerkarte aufgeführt sein. Zudem muss der Chip mit der Führerausweisnummer zum Datum der Ausstellung personalisiert werden. Später darf die Nummer auf der Fahrerkarte von der auf dem Führerausweis abweichen. Dies ist der von Ihnen angeführte Fall. Denn bei Ausstellung eines neuen Führerausweises wird die Laufnummer (die letzten drei Stellen der Führerausweisnummer) erhöht.

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