Frage: „Einem Kollegen (Lkw-Fahrer) in unserem Unternehmen wurde seine Geldbörse mit wichtigen Papieren gestohlen, darunter auch sein Führerschein. Daraufhin hat er sich einen neuen Führerschein im Kartenformat ausstellen lassen. Dadurch ist aber die auf seiner Fahrerkarte eingetragene alte Führerscheinnummer nicht mehr identisch mit der Nummer des neuen Führerscheins. Kann das bei Kontrollen zu Problemen führen?“
Antwort: Auch wenn es rechtlich nicht gefordert ist, dass die Fahrerlaubnisnummer auf der Fahrerkarte dieselbe sein muss wie die auf dem (aktuellen) Führerschein, kann die fehlende Übereinstimmung in der Praxis tatsächlich zu Schwierigkeiten führen, besonders im Ausland.
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