Albert K., Coburg: „Wir haben in unserem Unternehmen für die 30 Mitarbeiter einen Kantinenraum. Dieser ist in Bezug auf Mobiliar und Ausstattung aber sehr alt, wenn auch grundsätzlich sauber. Immer mehr Kollegen beschweren sich jetzt über den Raum und sind der Meinung, dass es Aufgabe des Arbeitsschutzes ist, dass dieser neu gestaltet wird, weil er ‚psychisch belastend‘ wirkt. Die Geschäftsleitung sieht das anders. Was meinen Sie dazu?“
Jürgen Loga: Die Meinung Ihrer Kollegen ist verständlich, leider aber falsch: Die Kantinenausstattung ist von den Aufsichtsbehörden nicht als Teil der klassischen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung festgelegt worden. Aber: Sie wirkt indirekt natürlich trotzdem als wesentlicher Einflussfaktor auf das Arbeitsklima, die Erholungsqualität und die Stimmung im Betrieb.