Leserfragen

„Ist es erlaubt, eine Rutschkupplung zu blockieren?“

Frage: „Wir haben in unserem Betrieb einen grösseren und älteren Pneumatikbohrhammer mit einem sehr grossen Drehmoment. Wie gross das Drehmoment genau ist, kann ich nicht sagen, weil wir nur noch […]
Werner Böcker

Werner Böcker

14.08.2026 · 3 Min Lesezeit

Frage: „Wir haben in unserem Betrieb einen grösseren und älteren Pneumatikbohrhammer mit einem sehr grossen Drehmoment. Wie gross das Drehmoment genau ist, kann ich nicht sagen, weil wir nur noch die Bedienungsanleitung haben, in der es aber keine Angaben dazu gibt. Der Hersteller existiert schon längere Zeit nicht mehr. Auf jeden Fall wurde diese Maschine ursprünglich einmal mit einer Sicherheitsrutschkupplung ausgestattet. Die Kupplung arbeitet allerdings nicht mehr richtig, d. h., entweder löst sie zu früh aus oder gar nicht und der Antrieb wird nicht unterbrochen. Dadurch ist natürlich ein sehr hohes Risiko gegeben. Unser Betriebsleiter ist der Meinung, dass dieses teilweise Funktionieren wesentlich gefährlicher sei als das vollständige Blockieren der Rutschkupplung. Ich habe die Lösung vorgeschlagen, die alte Kupplung zu blockieren und durch eine externe Rutschkupplung zu ersetzen. Wäre es Ihrer Meinung nach statthaft, eine solche Änderung vorzunehmen? Schliesslich gibt ja durchaus auch Geräte ohne Rutschkupplung. Die Maschine verfügt altersgerecht über kein CE- Zeichen. Würde das die Situation erleichtern?“

Werner Böcker: Es ist leider nicht damit getan, eine gefährliche Situation durch eine etwas weniger gefährlichere zu ersetzen. Aber mir drängt sich in diesem Zusammenhang zuerst die Frage auf: „Warum wird die Maschine nicht fachgerecht repariert?“ Sie schreiben, dass der Hersteller schon längere Zeit nicht mehr am Markt existiert. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass es auch keine Ersatzteile gibt.

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