Leserfragen

„Ist Essen und Trinken beim Umgang mit wassergemischten Kühlschmierstoffen erlaubt?“

Frage: „Ist es erlaubt, Getränke aus geschlossenen Flaschen oder Trinkbechern mit Deckel an Arbeitsplätzen zu sich zu nehmen, an denen wassergemischte Kühlschmierstoffen (KSS) vorkommen?“ Antwort: Nein! In Punkt 6.5.2.3 der […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

28.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Ist es erlaubt, Getränke aus geschlossenen Flaschen oder Trinkbechern mit Deckel an Arbeitsplätzen zu sich zu nehmen, an denen wassergemischte Kühlschmierstoffen (KSS) vorkommen?“

Antwort: Nein! In Punkt 6.5.2.3 der DGUV-Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“ können Sie nachlesen, dass Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen dürfen. Der Arbeitgeber hat hierfür geeignete Bereiche, also normalerweise Pausenräume, einzurichten. Vor dem Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen müssen die Beschäftigten verschmutzte Hände mit geeigneten Reinigungsmitteln waschen und abtrocknen.

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