Kurzmeldungen

Ist Ihr Abfall gefährlich? So wenden Sie die neuen „Technischen Hinweise“ richtig an

Folgendes Problem könnte Ihnen bekannt vorkommen: In Ihrem Betrieb wird mit Abfällen hantiert. Manche Abfallprodukte sind dabei als gefährlich zu klassifizieren, während andere keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen. Das hat Auswirkungen auf den Transport. Beispielsweise werden ansteckungsgefährliche Krankenhausabfälle nicht mit der herkömmlichen Müllabfuhr befördert. Ob Abfälle aus gefahrenrelevanten Zusammensetzungen bestehen, ist in der Praxis oft schwer zu ermitteln. Denn bei den Abfallprodukten handelt es sich nicht selten um Gemische unterschiedlicher, teils unbekannter Stoffe. Die „Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit“ zeigen daher Verfahren auf, um solche Abfälle leichter einstufen zu können.

Redaktion SafetyXperts

22.04.2026 · 1 Min Lesezeit
INFO-BOX

Gefahrenrelevante Eigenschaften

Festgelegt sind die gefahrenrelevanten Eigenschaften in der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, Anhang III, zuletzt geändert am 10.09.2025 durch Richtlinie (EU) 2025/1892. Dort wurden sie früher als H-Kriterien geführt. Mit der EU-Verordnung Nr. 1357/2014 nannte man diese schließlich in HP-Kriterien um (HP = Hazardous Property), um eine genaue Abgrenzung vom Chemikalienrecht herzustellen. Insgesamt weist Anhang III 15 verschiedene gefahrenrelevante Eigenschaften von Abfällen aus, z. B. unter HP 1 die Eigenschaft „explosiv“ und unter HP 7 die Eigenschaft „krebserzeugend“. Die HP-Kriterien geben in den „Technischen Hinweisen“ Auskunft darüber, mit welchen Gefahreneigenschaften bei Stoffen im Abfall zu rechnen ist.

Was Sie über die „Technischen Hinweise“ wissen müssen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall hat am 30.07.2025 eine aktualisierte Fassung ihrer „Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit“ veröffentlicht. Zu den Grundsätzen der Hinweise lässt sich dabei Folgendes sagen:

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