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Ist Ihr Massnahmenkonzept zu Hitze am Arbeitsplatz schon vollständig?

Auch hier wirkt sich der Klimawandel schon aus: Hitze am Arbeitsplatz ist von einem saisonalen Nebenthema zu einem der wichtigsten Aspekte des betrieblichen Gesundheitsschutzes geworden. Kurzfristige Erleichterungen wie die Verlegung von Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Getränken oder die Abgabe von Sonnenschutzpräparaten allein reichen auf Dauer nicht mehr aus, um Schaffende vor den Folgen übermässiger Hitze und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Bedarf für erhöhten Schutz besteht inzwischen von April bis September, wie die Suva mitteilt. Aber welche Massnahmen sind wirklich sinnvoll und welche Arbeitshilfen können Sie für Ihre Gefährdungsermittlung nutzen?

Sabine Kurz

14.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Das Thema ist hochbrisant: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht seit 2023 ein jährliches Monitoring zur Zahl der Hitzetoten in der Schweiz. 2022 waren dies 474 Personen, so die aktuellsten vorliegenden Zahlen. Bemerkenswert ist, dass die meisten hitzebedingten Todesfälle sich bei moderat heissen Temperaturen ereigneten und nicht während der grossen Hitzewellen.

In milderen Fällen kann es bei grosser Hitzeeinwirkung zum Hitzekollaps und zum Sonnenstich kommen. Zu Recht gefürchtet wird der potenziell tödliche Hitzschlag. Oft stellen sich solche dramatischen Ereignisse nahezu ohne „Vorwarnung“ ein.

Durch das Schwitzen kommt es ausserdem zu Salzverlust und Dehydrierung, was ebenfalls zu gesundheitlichen Risiken führt.

Der Massnahmenplan von BAG und SECO

Für die Praktiker im Betrieb hat das BAG zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen 4-stufigen Massnahmenplan „Sonne und Hitze“ erstellt, der ein Vorgehen anhand von sogenannten Auslösewerten vorschlägt:

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