Leserfragen

„Ist unsere EPS‑Verwendung meldepflichtig?“

Frage: „Wir bitten um eine fachliche Einschätzung zur neuen Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel (SPM) gemäß Eintrag 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/2055). Unser Unternehmen […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

23.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Frage: „Wir bitten um eine fachliche Einschätzung zur neuen Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel (SPM) gemäß Eintrag 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/2055). Unser Unternehmen stellt feste Produkte (Anmerkung der Redaktion: aus Gründen der Vertraulichkeit anonymisiert) aus expandierbarem Polystyrol (EPS, KN-Code 39031100) her. Das Sicherheitsdatenblatt des Polymerherstellers weist unter Abschnitt 15.1 darauf hin, dass die gelieferten Polymere unter die Regelungen des Eintrags 78 fallen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage, ob für die industrielle Verwendung von EPS eine Meldung an die European Chemicals Agency (ECHA) erforderlich ist und ob diese erstmals bis zum 31.05.2026 erfolgen muss.“

Antwort: Maßgeblich für die Beurteilung ist der ECHA-Leitfaden zur REACH-Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel, Version 1.1, der den Anwendungsbereich von Eintrag 78 konkretisiert. Demnach werden synthetische Polymermikropartikel als feste Polymere definiert, die beide folgenden Kriterien erfüllen:

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