Leserfrage

„‚Jährliche‘ Arbeitsschutzunterweisungen – was bedeutet das genau?“

Frage: „Nach der DGUV-Vorschrift 1 und anderen Arbeitsschutzbestimmungen müssen wir Wiederholungsunterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mindestens einmal jährlich durchführen. Theoretisch wäre es demnach denkbar, dass wir bei Beschäftigten, die wir […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

29.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Nach der DGUV-Vorschrift 1 und anderen Arbeitsschutzbestimmungen müssen wir Wiederholungsunterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mindestens einmal jährlich durchführen. Theoretisch wäre es demnach denkbar, dass wir bei Beschäftigten, die wir zuletzt beispielsweise im Januar 2024 unterwiesen haben, mit der nächsten Unterweisung bis Dezember 2025 warten – dann beträgt der Abstand dazwischen aber fast 2 Jahre! Als Sifa wüsste ich gern, ob irgendwo maximale Fristen zwischen den Unterweisungen vorgeschrieben sind.“

Antwort: Die Unterweisungspflichten ergeben sich nicht nur aus der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, sondern auch aus dem Arbeitsschutzgesetz.



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